Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Möglichkeit einer Krankschreibung am Telefon bis 31. März 2023 verlängert. Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können, wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene ÄrztInnen müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.