Patientinnen und Patienten mit leichten Erkältungsbeschwerden können auch ohne Praxisbesuch telefonisch krankgeschreiben werden. Die Sonderregelung wird bis 31. Mai 2022 verlängert.
Ärztinnen und Ärzte müssten sich aber “durch eine eingehende telefonische Befragung” persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen und prüfen, ob doch eine körperliche Untersuchung nötig sein könnte. Die telefonischen Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich und können telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden.