Heilmittel wie Physiotherapie oder Ergotherapie können Menschen mit Rheuma helfen, den Alltag besser zu bewältigen – oft sogar langfristig. Doch was genau sind Heilmittel? Und wie bekommt man sie verordnet? Wir geben einen Überblick.
Was sind Heilmittel?
Heilmittel sind medizinische Leistungen, die von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten erbracht werden. Sie unterstützen Menschen mit rheumatischen Erkrankungen dabei, ein möglichst selbstständiges und schmerzfreies Leben zu führen. Dazu gehören z. B.:
• Physiotherapie (z. B. manuelle Therapie)
• Ergotherapie
• Podologie (medizinische Fußpflege)
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, braucht es eine ärztliche Verordnung – z. B. durch den Hausarzt oder Rheumatologen.
Wann besteht Anspruch?
Je nach Schwere und Dauer der Erkrankung kann die Heilmittelverordnung kurzfristig oder langfristig erfolgen. Das ist vor allem bei vielen rheumatischen Erkrankungen wichtig, bei denen kontinuierliche Therapien nötig sind.
Gute Nachricht: Für bestimmte Diagnosen können Heilmittel auch dauerhaft und ohne Genehmigung der Krankenkasse verordnet werden. Ob Ihre Diagnose dazugehört, erfahren Sie z. B. in der Liste „Besondere Versorgungsbedarfe“ und der Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf unter: https://www.rheuma-liga.de/heilmittel
Wie bekomme ich eine Heilmittelverordnung?
- Die Verordnung erfolgt durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt.
- Je nach Erkrankung werden eine bestimmte Menge und Dauer der Behandlungen festgelegt.
- Bei einem langfristigen Bedarf (z. B. bei chronischen Verlaufsformen) kann direkt eine Verordnung über 12 Wochen erfolgen – ohne Genehmigung der Kasse.
Wichtig: Nach jeder 12-Wochen-Verordnung ist ein Kontrolltermin erforderlich.
Was tun, wenn meine Diagnose nicht auf der Liste steht?
Auch dann besteht die Möglichkeit, Heilmittel langfristig zu erhalten – wenn:
- eine schwere funktionelle oder strukturelle Schädigung vorliegt,
- die Behandlung regelmäßig erfolgen muss und
- der Bedarf voraussichtlich mindestens ein Jahr besteht.
In diesem Fall:
1. Mit der Ärztin oder dem Arzt besprechen.
2. Einen formlosen Antrag bei der Krankenkasse stellen.
3. Ärztliche Verordnung in Kopie beilegen.
Auch direkt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus können Heilmittel verordnet werden – ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung und direkt für bis zu 12 Wochen.
Wichtig für Sie:
- Ihre langfristige Genehmigung gilt auch, wenn Sie den Arzt wechseln.
- Bei einem Kassenwechsel muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Wird der Antrag nicht innerhalb von 4 Wochen bearbeitet, gilt er als genehmigt (sofern keine Unterlagen fehlen).
- Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.
Ausführliche Infos finden Sie im Merkblatt Heilmittelverordnung und der Patienteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) .
Haben Sie schon Erfahrungen mit Heilmittelverordnungen gemacht?
Teilen Sie Ihre Geschichte mit uns! Schreiben Sie an 50_Jahre(at)rheuma-liga-rlp.de – wir freuen uns über Ihre Rückmeldung!

