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Funktionstraining

Bei starken Schmerzen neigen viele Menschen dazu, sich zu schonen. Doch auch schmerzende Gelenke müssen in Bewegung bleiben, sonst verschlimmert sich ihr Zustand. Das gilt für entzündliche Erkrankungen wie die rheumatoide Arthritis ebenso wie für Arthrosen. Deshalb hat die Deutsche Rheuma-Liga ein Bewegungsprogramm für rheumakranke Menschen entwickelt, das seit vielen Jahren erfolgreich durchgeführt wird – das Funktionstraining.

Für den chronisch rheumakranken Menschen ist ein solches Training von entscheidender Bedeutung. Denn die speziellen Übungen helfen dabei, die betroffenen Gelenke oder auch Wirbelsäulenabschnitte in ihren Funktionen beweglich zu halten, ohne sie zu überfordern oder zu sehr zu strapazieren. Für dieses Funktionstraining in Gruppen unter fachlicher Anleitung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Das Training findet im Wasser (Warmwassergymnastik) oder im Gymnastikraum (Trockengymnastik) statt. Landesweit wird das Funktionstraining in mehr als 700 Therapiegruppen durchgeführt.

Alle örtlichen Arbeitsgemeinschaften der Rheuma-Liga führen Funktionstraining durch. Die Zahl der Gruppen in den Arbeitsgemeinschaften ist sehr unterschiedlich und hängt vor allem von der Größe und der Zusammensetzung der öAG ab.

Dieses Funktionstraining in der Gruppe unterstützt nicht nur die Beweglichkeit. Die gemeinsame Aktivität, der regelmäßige Austausch und die gegenseitige Motivation können helfen, mit der rheumatischen Erkrankung besser zurecht zu kommen. Daher ist das Funktionstraining in der Rheuma-Liga ein wichtiger Teil der Hilfe zur Selbsthilfe.

Bei Fragen zum Funktionstraining wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäfts- und Beratungsstelle in Bad Kreuznach per Telefon 0671-83404-50 oder per E-Mail.

Mit dem Funktionstraining, das von den Kranken- und Rentenversicherungsträgern gefördert wird, bietet die Rheuma-Liga die Möglichkeit einer kontinuierlichen Übungsbehandlung unter fachkundiger Anleitung an. Rechtsgrundlage für die Förderung des Funktionstrainings durch Kranken- und Rentenversicherer ist § 64 SGB IX als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben  (Abs. 1 Nr. 4) in Verbindung mit § 43 SGB V (Abs. 1 Nr. 1).

Wie das Funktionstraining durchgeführt wird, ist in der Rahmenvereinbarung der Rheuma-Liga und anderer Selbsthilfe-Verbände mit den Versicherungsträgern geregelt.

Funktionstraining wird ärztlich verordnet und (in der gesetzlichen Krankenversicherung) von der Krankenkasse in der Regel für 12 Monate genehmigt. Wenn die Beweglichkeit durch eine prozesshaft verlaufende entzündliche rheumatische Erkrankung (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew u.a.) beeinträchtigt ist, genehmigen die Krankenversicherer das Funktionstraining bis zu einer Dauer von 24 Monaten.