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Soziale und krankengymnastische Betreuung nichtmobiler Mitglieder

Für die meisten Mitglieder der Rheuma-Liga ist ihre örtliche Arbeitsgemeinschaft nicht nur Anbieter von Funktionstraining oder Informationsveranstaltungen, sondern auch Ort der Begegnung und des geselligen Beisammenseins. Doch gerade die Menschen, die sehr schwer von einer rheumatischen Erkrankung betroffen sind, haben in der Regel nicht die Möglichkeit, aktiv an Therapiegruppen oder gemeinsamer Freizeitgestaltung teilzunehmen, weil sie ihre häusliche Umgebung nicht oder nur schwer verlassen können.

Hier setzt ein Angebot des Landesverbandes an, das es – in unterschiedlicher Form – bereits seit den ersten Jahren der Rheuma-Liga in Rheinland-Pfalz gibt: die soziale und krankengymnastische Betreuung für nichtmobile Mitglieder. Oft geht es dabei “nur” um das Gespräch, darum, durch die Krankheit nicht allein und auf sich gestellt zu sein. Doch solche regelmäßigen Hausbesuche bei nichtmobilen Mitgliedern sind keine Selbstverständlichkeit.

Die Eigeninitiative der Mitglieder ist in einer Selbsthilfeorganisation wie der Rheuma-Liga wichtig für eine erfolgreiche Arbeit. Doch dies kann nicht dazu führen, dass Menschen, die diese Initiative aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht aufbringen können, aus dem Blickfeld der “Aktiven” geraten. Die Betreuung spricht in erster Linie Menschen an, die

  • ihre häusliche Umgebung ohne Hilfe kaum verlassen können,
  • alleinstehend sind und
  • nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig betroffen sind.

Es geht also um die Rheumakranken, die durch ihre Erkrankung in Isolation geraten sind (oder zu geraten drohen) und nicht aus eigener Kraft aus dieser Isolation herausfinden können. Für Menschen, die durch ihre Krankheit an die häusliche Umgebung gebunden sind, ist ein Ansprechpartner, der ihnen Zeit und Aufmerksamkeit widmet, sehr wichtig. Vor allem geht es dabei um das Gespräch und das Zuhören. Die Hausbetreuung kann keinen Pflegedienst für Schwerstbetroffene leisten.

Die Aufgabe in der Betreuung eines Schwerstbetroffenen ist zunächst festzustellen, wo der Patient Hilfe braucht und was er selbständig erledigen kann. Nach dieser Anlaufphase (oft schon nach dem ersten Besuch) stellt der Ansprechpartner fest, ob in diesem Fall ein regelmäßiger ehrenamtlicher Besuchsdienst sinnvoll oder notwendig ist.

Häusliche Hilfe

Die häusliche Hilfe kann zum Beispiel umfassen:

  • regelmäßige Kontakte (Besuch oder Telefon), um die Außenkontakte des Betroffenen zu fördern,
  • die Vermittlung von Krankengymnastik und Ergotherapie,
  • Information über Hilfsmittel,
  • Hilfe im Umgang mit Behörden (Anträge ausfüllen),
  • Vermittlung von Fahrdiensten
  • in Ausnahmefällen auch Alltagshilfen wie Einkaufen oder gemeinsame Friseurbesuche

Dabei ist Sensibilität im Umgang mit dem Patienten eine wichtige Voraussetzung. Es geht nicht darum, ihm so viele Aufgaben wie irgend möglich abzunehmen, unabhängig davon, ob er sie vielleicht selbst bewältigen könnte oder nicht. Und bei aller Bereitschaft zur Hilfe muss der Betreuer auch lernen, nein zu sagen, wenn die Hilfe die eigenen Kräfte zu stark in Anspruch nehmen würde.