Ab 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten das E-Rezept mit ihrer Gesundheitskarte einlösen.
Ärztinnen und Ärzte verordnen ein Medikament digital, übermitteln das E-Rezept an die Patientinnen und Patienten, die es in der Apotheke einlösen können – das ist die Grundidee des elektronischen Rezepts.
Die Nutzung des E-Rezeptes ist nicht verpflichtend. Ab dem 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten das E-Rezept mit ihrer Gesundheitskarte in Apotheken einlösen. Voraussetzung ist, dass die Apotheke mit einem entsprechenden Lesegerät ausgestattet ist.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum E-Rezept finden Sie bei der Deutschen Rheuma-Liga.