Seit dem 01. Januar 2024 erfolgt die Verordnung von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich elektronisch. Patientinnen und Patienten haben unterschiedliche Möglichkeiten, um ihr E-Rezept einzulösen. Der Bundesverband der Deutschen Rheuma-Liga hat diese Möglichkeiten in einem Infoblatt zusammengefasst.
E-Rezept: Häufige Fragen
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